Eigent­lich soll­te die sog. Gold­wa­ter rule den ethi­schen Rah­men schaf­fen, wel­cher Psy­cho­lo­gen und in gewis­sem Maße auch Ärz­ten abrät, über den Gesund­heits- oder geis­ti­gen Zustand im öffent­li­chen Leben ste­hen­der Per­so­nen zu spe­ku­lie­ren oder gar Fern­dia­gno­sen zu stel­len. Was bereits von Ange­sicht zu Ange­sicht schwie­rig genug ist, kann ohne ein gründ­li­ches Pati­en­ten­ge­spräch nur schief gehen. Doch die Medi­zin­ethik gelangt seit eini­gen Jah­ren zu einer dif­fe­ren­zier­ten Ein­schät­zung: Wie sol­len Ärz­te und Psy­cho­lo­gen sich ver­hal­ten, wenn die frag­li­che Per­son eine Posi­ti­on ein­nimmt, in der ihr Gesund­heits­zu­stand von öffent­li­chem Inter­es­se ist? Was ist, wenn sie Prä­si­dent der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka ist?

Donald Trump zeigt die Zei­chen einer schwer­wie­gen­den Per­sön­lich­keits- und Gedächt­nis­stö­rung. Zu die­sem Schluss kom­men der­zeit vie­le Ärz­te. Doch nur weni­ge spre­chen öffent­lich dar­über. Der Neu­ro­lo­ge Ford Vox legt im medi­zi­ni­schen Fach­blatt Stat News ein Psy­cho­gramm Trumps vor, detail­liert, wel­che Ver­dachts­dia­gno­se er dar­aus zieht, und erläu­tert, war­um die Gold­wa­ter rule gebro­chen wer­den muss.